Schön, dass Sie da sind.

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Andere Kunden interessierten Sich für:

Ihre Möglichkeiten, uns zu erreichen 

Überlandwerk Rhön GmbH
Sondheimer Straße 5
97638 Mellrichstadt

Sie möchten eine Störung melden? 

Rund um die Uhr sind wir bei Störungsfällen
für Sie erreichbar unter 09776 61-0


Ansprechpartner 

Für all Ihre Belange finden Sie hier den richtigen und kompetenten Ansprechpartner.

Person lädt ein Elektroauto

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Wenn Sie für Ihr Elektrofahrzeug eine Wallbox oder eine Ladeinfrastruktur in unserem Netzgebiet installieren möchten, müssen Sie folgende Melde- und Genehmigungspflichten laut technischer Anschlussbedingungen (TAB) beachten.

Je nachdem wir groß Ihre Ladeeinrichtung ist, muss eine Anzeige bzw. Anmeldung bei uns als Netzbetreiber erfolgen.

Ladeeinrichtung Meldepflichtig

Genehmigungspflichtig

Leistung bis11 kW ja -
Leistung größer 11 kW ja ja

Anzeigen der Ladeleistung bis 11 kW

Bei Ladeeinrichtungen bis 11 kW müssen Sie die geforderten Angaben bereits vor der Installation dem Überlandwerk Rhön als zuständigen Netzbetreiber mitteilen.

Möchten Sie eine Ladeeinrichtung anmelden?

FAQ zum Thema Elektromobilität

Welche Ladeleistung wird benötigt?

Herrschende Meinung in den Fachkreisen der E-Mobilität ist, dass im häuslichen Umfeld nicht unbedingt hohe Ladeleistungen erforderlich sind, da die Fahrzeuge in der Regel über Nacht dort stehen und entsprechend geladen werden können. Bei einem Ladepunkt mit 11 kW und einer entsprechenden Ladeleistung des Fahrzeugs können über 8 Stunden bis zu 90 kWh geladen werden, was umgerechnet einer Reichweite von 450-600 km entspricht. Da die tägliche Fahrstrecke in 80 % aller Fälle unter 50 km liegt, wird deutlich, dass hier auch geringere Ladeleistungen in den allermeisten Fällen ausreichend sind!

Werden mehrere Ladepunkte unterhalten (bspw. in Tiefgaragen) empfiehlt es sich, über ein Lademanagement nachzudenken. Hierzu gibt es bereits vorkonfigurierte Ladeboxen, die die zur Verfügung stehende Leistung selbst aufteilen oder man nutzt einen sogenannten Controller, der diese zwischen den belegten Ladepunkte verteilt. Auch der Einsatz eines Stromspeichers kann sinnvoll sein. Insofern lässt sich unter Berücksichtigung dieser Überlegungen die tatsächlich benötigte elektrische Leistung stark begrenzen und damit Kosten sparen, ohne dabei auf Komfort verzichten zu müssen.

Ist Ihr Netzanschluss für die zusätzliche Leistungsinanspruchnahme ausreichend?

Gegebenenfalls ist durch den Elektroinstallateur bei der ÜWR ein Antrag auf Leistungserhöhung bzw. Anschlussänderung zu stellen. Hier geht's zum Formular. Auf dieser Basis prüft die ÜWR, ob eine höhere Absicherung möglich ist oder ob zusätzlich die Hausanschlussleitung verstärkt werden muss. In beiden Fällen erhalten Sie ein Angebot über die erforderliche Maßnahme und können über die Umsetzung entscheiden.

Muss die vorhandene elektrische Anlage und/oder die Zählerverteilung in Ihrem Gebäude angepasst werden?

Ihr Elektroinstallateur kennt die einschlägigen Normen und Vorschriften und kann Sie in diesen Punkten fachkundig beraten.

Benötige ich einen neuen Zähler?

In den meisten Fällen ist kein zusätzlicher Zähler notwendig. Sollten Sie eine freiwillige Steuerung nach § 14 a EnWG wünschen, wenden Sie sich an Ihren eingetragenen Installateur. Dieser überprüft gemeinsam mit unseren Kollegen, ob nach aktueller Rechtslage der Einbau eines zusätzlichen Zählers notwendig ist oder der Bestandszähler einer bereits vorhanden §14a EnWG-Anlage (z.B. Wärmepumpe) genutzt werden kann. Für den zusätzlichen Zähler fallen Montage- und Betriebskosten an. Im Gegenzug werden Ihnen verminderte Netzentgelte auf den Bezug der Ladeeinrichtung gewährt.

Ist es sinnvoll, in diesem Zusammenhang über die Installation einer PV-Anlage und ggf. eines Stromspeichers nachzudenken?

Auch hier ist Ihr Elektroinstallateur der richtige Ansprechpartner, um Ihre individuelle Situation zusammen mit Ihnen zu besprechen.

Gibt es Förderprogramme?

Um die Entwicklung der Elektromobilität positiv zu beeinflussen, gibt es neben den Zuschussprogrammen für Elektrofahrzeugen auch diverse Förderprogramme für Ladeeinrichtungen der Länder und des Bundes. Abrufbar sind die Förderprogramme über die jeweiligen Internetadressen (z.B. www.kfw.de; www.bmwi.de; www.stmwi.bayern.de). Die Programme sind in der Regel an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft - bitte informieren Sie sich.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da:

Mo-Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr