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Schlichtungs- und Clearingstelle

Was ist die Schlichtungsstelle Energie?

Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie wird gemeinsam getragen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbänden der Energiewirtschaft. Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher kostenfrei.

Definition Verbraucher

Verbraucher im Sine des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dies sind somit alle privaten Haushaltsendkunden. Keine Verbraucher sind somit z.B. alle Klein-/Gewerbekunden, Unternehmen, Marktpartner und Einspeiser.

Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen

Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:

Überlandwerk Rhön GmbH
Beschwerdemanagement
Sondheimer Straße 5
97638 Mellrichstadt

Tel.: 09776 61-0
E-Mail: info@uew-rhoen.de

Verbraucherbeschwerden, die den Netzanschluss oder die Qualität der Leistungen des Netzbetreibers betreffen

Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:

Überlandwerk Rhön GmbH
Beschwerdemanagement
Sondheimer Straße 5
97638 Mellrichstadt

Tel.: 09776 61-0
E-Mail: info@uew-rhoen.de

Wann ist man berechtigt die Schlichtungsstelle anzurufen?

Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen und das Unternehmen ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn durch das Unternehmen nicht spätestens nach vier Wochen eine Reaktion auf die Kundenbeschwerde oder ein Zwischenbescheid bei Verzögerung der Bearbeitung aus vertretbaren Gründen erfolgte. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Informationen zu Verbraucherrechten

Allgemeine Informationen zur Verbraucherrechten sind erhältlich über den

Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 0228 141516
Fax: 030  22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie

Mo.-Fr. 8:00 Uhr - 20:00 Uhr

Was ist die Clearingstelle?

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.

Nähere Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de.