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Für Ihre Stromlieferung in der Rhön sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner! Für Privatkunden bieten wir verschiedene Tarife an und können so die Bedürfnisse unserer Kunden zufrieden stellen. Nutzen Sie ganz einfach unseren Online-Tarifrechner, um für Sie den besten Tarif zu finden.

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kWh
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* Sofern Sie einen Doppeltarifzähler haben und den Niedertarif nutzen.

Informationen zu den einzelnen Stromprodukten

Familie im Wohnzimmer

ÜWR-FIXStrom

Profitieren Sie von unserem günstigen Tarifangebot für Privatkunden.

  • Erstlaufzeit bis Jahresende, danach monatlich kündbar

Eintarifmessung

Preise gültig ab 01.01.2024 netto brutto
Verbrauchspreis in Cent/kWh 30,80 36,65
Grundpreis in €/Jahr 130,55 155,35
Kosten für den Messstellenbetrieb in €/Jahr ab* 11,00 13,09

Zweitarifmessung

Preise gültig ab 01.01.2024 netto brutto
Verbrauchspreis HT in Cent/kWh 32,74 38,96
Verbrauchspreis NT in Cent/kWh 26,36 31,37
Grundpreis in €/Jahr 152,75 181,77
Kosten für den Messstellenbetrieb in €/Jahr ab* 26,00 30,94

* abweichend je nach verbauter Messeinrichtung

Entnehmen Sie die Zusammensetzung der Preise dem Preisblatt:


ÜWR-FIXStrom Ökostrom

Wir sind Klimapartner der KlimaInvest Green Concepts GmbH in Hamburg und vertreiben das durch die TÜV Nord CERT GmbH zertifizierte Produkt KlimaInvest ÖKOSTROM.

Hände mit einer Glühbirne in der eine Pflanze ist

Eintarifmessung

Preise gültig ab 01.01.2024 netto brutto
Verbrauchspreis in Cent/kWh 31,10 37,01
Grundpreis in €/Jahr 130,55 155,35
Kosten für den Messstellenbetrieb in €/Jahr ab* 11,00 13,09

Zweitarifmessung

Preise gültig ab 01.01.2024 netto brutto
Verbrauchspreis HT in Cent/kWh 33,04 39,32
Verbrauchspreis NT in Cent/kWh 26,66 31,73
Grundpreis in €/Jahr 152,75 181,77
Kosten für den Messstellenbetrieb in €/Jahr ab* 26,00 30,94

* abweichend je nach verbauter Messeinrichtung

Entnehmen Sie die Zusammensetzung der Preise dem Preisblatt:

FAQ zum Ökostrom

Was ist Ökostrom?

Ökostrom wird aus sogenannten erneuerbaren Energien wie z. B. Wasser-, Windkraft oder Solarenergie gewonnen. Die Anlagen verteilen sich über ganz Europa. Oft stammt der Ökostrom aus Wasserkraft, eine der saubersten Energieformen, die es gibt. Wasserkraft kommt natürlich vor und ist in unseren Breitengraden gut verfügbar. Insbesondere die Alpen oder Skandinavien sind von Flüssen und Bergen durchzogen. Häufig kann man hier die natürliche Fließgeschwindigkeit eines Flusses und die natürlichen Gefälle nutzen, um Ökostrom aus Wasserkraft zu erzeugen. Im Gegensatz zu konventionellen Energieträgern wie Kohle- und Atomstrom entstehen durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wasser-, Windkraft oder Solarenergie weder CO2- Emissionen noch atomarer Abfall. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist daher ein guter Beitrag zum Klimaschutz.

Wie kommt der Ökostrom zu mir nach Hause?

Der Ökostrom, der häufig durch Wasser- Windkraft oder Solarenergie erzeugt wird, wird - abgesehen vom Eigenverbrauch - in das öffentliche Stromnetz eingespeist, aus dem auch Ihr Strombedarf gedeckt wird. Aus der Steckdose kommt am Ende ein Strommix, der ein Abbild des Strommixes in Deutschland zu dem Zeitpunkt ist, an dem Ihr Strom entnommen wird, da man den Stromteilchen – Elektronen genannt – nicht vorschreiben kann, wo sie hinfließen sollen.

Vergleichen lässt sich das mit einem 100 Euro-Schein, den Sie bei Ihrer Bank in Berlin einzahlen. Heben Sie in einer anderen Stadt wieder 100 Euro ab, ist es natürlich nicht der gleiche Schein, aber es ist Ihr Geld. Die Summe stimmt.

Dadurch, dass Sie Ökostrom beziehen, wird mehr regenerative Energie produziert und in das Stromnetz eingespeist, so dass auch der Strommix mit jedem Ökostromkunden immer etwas grüner wird.

Gibt es einen Unterschied zwischen Ökostrom und herkömmlich erzeugtem Strom?

Nein, Ökostrom unterscheidet sich in der Leistung nicht von konventionellem Strom. Ihre technischen Geräte werden weiterhin genauso funktionieren wie gewohnt.

Woher kommt der Ökostrom vom Überlandwerk?

Unser Ökostrom stammt zu 100 % aus europäischen Wasser-, Windkraft- oder Solarenergieanlagen, die die gesetzlich vorgesehenen Umweltstandards einhalten und mit Rücksicht auf Natur-, Umwelt und landwirtschaftliche Belange errichtet wurden.

Warum kommt der Strom aus ganz Europa?

Österreich, die Schweiz oder Norwegen haben z. B. ideale Bedingungen für die Produktion von Wasserkraft und produzieren eine viel größere Menge als Deutschland. Indem wir den regenerativ erzeugten Strom aus ganz Europa einkaufen, können wir unsere Preise für Sie niedrig halten.


älteres Ehepaar auf dem Sofa mit heißen Getränken in der Hand

Heizprodukte

Mit unseren Heiztarifen sorgen wir dafür, dass Sie nicht frieren.

Gilt für folgende Heizsysteme:

  • Wärmepumpen
  • Elektroheizung
Preise gültig ab 01.01.2024 netto brutto
Verbrauchspreis HT in Cent/kWh 25,53 30,38
Verbrauchspreis NT in Cent/kWh 22,73 27,05
Grundpreis in €/Jahr 57,85 68,84
Kosten für den Messstellenbetrieb in €/Jahr ab* 11,00 13,09

* abweichend je nach verbauter Messeinrichtung

Entnehmen Sie die Zusammensetzung der Preise dem Preisblatt:

FAQ zum Thema Wärmepumpen

Privilegierung - Reduzierung von Netzumlagen

Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) gelten Wärmepumpen als privilegiert. Das bedeutet, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage reduzieren/entfallen. Innerhalb des Stromlieferungsvertrages für die Wärmepumpe rechnen wir diese Umlagen im Rahmen der Netzentgeltabrechnung mit ab und leiten sie an den Netzbetreiber weiter.

Die Umlagenreduzierung ist nur möglich, wenn und solange folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • An der Entnahmestelle wird eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe betrieben, die über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist, d.h., die Wärmepumpe muss über einen eigenen, separaten Zähler angeschlossen sein
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus Beihilfen.

Um in den Genuss dieser Vergünstigung zu kommen, müssen Sie uns die Erfüllung der genannten Bedingungen über eine Eigenerklärung mitteilen. Diese geben wir dann an den Netzbetreiber weiter. Dafür stellen wir zur einfachen Meldung folgendes Formular zur Verfügung

Hier gehts zum Formular

Änderungen über die Voraussetzungen zur Umlagenprivilegierung sind uns unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts, zu dem diese Änderungen eintreten, von Ihnen mitzuteilen.

Wir weisen darauf hin, dass die EU-beihilferechtliche Genehmigung für das EnFG derzeit noch nicht vorliegt. Somit ist noch nicht klar, ob und wenn ja, ab wann die Privilegierung greifen wird. Die Meldeverpflichtung besteht jedoch schon und erst mit der Meldung kann die Privilegierung wirksam werden.

Was muss ich beachten, um den Wärmepumpentarif in Anspruch nehmen zu können?

  • die Lieferstelle befindet sich im Netzgebiet der Überlandwerk Rhön GmbH
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
    (bevor die Anlage eingebaut wird, muss sie durch einen eingetragenen Installationsbetrieb angemeldet werden)
  • getrennte Messung
    (neben dem Normaltarifzähler ist ein separater Zähler für die Wärmepumpe erforderlich)
  • ausreichend Zählerplätze
    (für den Einbau des Zählers für die Wärmepumpe und des Tarifschaltgerätes werden zusätzlich ein bzw. zwei weitere Zählerplätze benötigt)
  • Unterbrechungen
    (mögliche Unterbrechungszeit von bis zu 2 Stunden hintereinander, jedoch nicht länger als 4 Stunden innerhalb von 24 Stunden)

Sperrzeiten

ganzjährig 10:30 – 12:30 Uhr
sowie
vom 1. Oktober bis 31. März 17:30 – 19:30 Uhr

An gesetzlichen Feiertagen sowie den Wochenenden entfallen die Sperrzeiten. Der Netzbetrieb der Überlandwerk Rhön GmbH behält sich vor, bei Änderungen der Lastverhältnisse die Sperrzeiten anzupassen oder die vorab genannten Sperrzeiten nicht zu schalten.

Informationen zu Wärmepumpen

Nutzen Sie zukünftig die Energie aus der Umwelt und reduzieren Sie damit wesentlich Ihren CO2-Ausstoß. Wärmepumpen zählen dabei zu den günstigsten und nachhaltigsten Möglichkeiten der Wärmegewinnung. Dabei kann der Einsatz in Neu- als auch Altbauten erfolgen. Die Wärmepumpe ist flexibel und für fast alle Bedürfnisse einsetzbar. Lediglich für die Antriebsenergie nutzen Sie unseren Strom aus dem Netz.

Eine Wärmepumpenanlage sollte sorgfältig geplant werden, damit sie später keine zu hohen Betriebskosten verursacht. Wir möchten Ihnen deshalb folgende Hinweise an die Hand geben, die Sie mit Ihrem Architekten, Fachplaner oder Heizungsbauer abklären sollten.

Hinweise zur Auswahl einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Luft-Wasser-Wärmepumpen sollten sorgfältig ausgesucht werden. Folgendes sollte beachtet werden:

  • die Jahresarbeitszahl sollte über 3,0 liegen
  • der Bivalenzpunkt sollte ziemlich tief im negativen Bereich liegen
  • die Luft-Wasser-Wärmepumpe sollte wenig Lärm verursachen

Als Energiequelle dient die Umgebungsluft.

Hinweise zur Auswahl einer Sole-Wasser-Wärmepumpe

Sole-Wasser-Wärmepumpen sind effektiver als Luft-Wasser-Wärmepumpen, jedoch in der Anschaffung mit Erschließung der Wärmequelle teurer. Folgendes sollte beachtet werden:

  • Tiefenbohrungen (genehmigungspflichtig, nicht überall möglich)
  • Flächenkollektoren in einer Tiefe von 1,20 m - 1,50 m (meldepflichtig)
  • Boden-Klima-Tauscher in Bodengraben (meldepflichtig)

Als Energiequelle dient das Erdreich.

Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen gibt es unterschiedliche Erschließungsmöglichkeiten der Wärmequelle. Die Jahresarbeitszahl sollte über 4,3 liegen. Es gibt Sole-Wasser-Wärmepumpen, bei denen eine Jahresarbeitszahl von über 5,0 erreicht werden kann.

Hinweise zur Auswahl einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Wasser-Wasser-Wärmepumpen sind effektiver als Luft-Wasser-Wärmepumpen, jedoch in der Anschaffung mit Erschließung der Wärmequelle meist teurer. Folgendes sollte beachtet werden:

  • benötigt jeweils einen Saug- und Schluckbrunnen, die mindestens 15 m auseinander sein müssen
  • im Saugbrunnen muss eine Tauchpumpe eingesetzt werden, die je nach Leistung der Wärmepumpe die benötigte Wassermenge nach oben befördern muss
  • Brunnenbohrungen sind genehmigungspflichtig und nicht überall möglich

Als Energiequelle dient das Grundwasser.

Aufbau der Heizungsanlage und Warmwasserbereitung im Neubau

Um Betriebskosten zu sparen, sollte die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage im Neubau nicht über 30 °C betragen. Bei jedem Grad mehr entstehen Ihnen ca. 2,5 % Mehrkosten.  Die Ersparnis gegenüber einer Vorlauftemperatur von 35 °C beträgt demnach ca. 12,5 %. Deshalb sollte Folgendes beachtet werden:

  • am besten ist der Einsatz von Flächenheizungen, wie z.B. Fußboden- und Wandheizung
  • bei der Fußbodenheizung sollte der Abstand der Rohre so knapp wie möglich bemessen werden, nach Möglichkeit (8,5 - 10,0 cm)
  • wegen der höheren Heizwasser-Durchflussmenge sollten Rohre mit Ø 20 mm statt 16 mm oder 17 mm verwendet werden
  • lassen Sie Ihre Heizungsanlage von Ihrem Heizungsbauer hydraulisch abgleichen
  • lassen Sie den Warmwasserspeicher in der richtigen Größe auslegen, das heißt ungefähr 50 l pro Person, jedoch bei Nutzung einer Badewanne mindestens 190 l
  • den Warmwasserspeicher, wenn möglich, nur mit max. 45 °C bis 47 °C betreiben
  • bei Warmwasserspeichern über 400 l müssen wegen der Legionellenbildung jedoch besondere Maßnahmen getroffen werden
  • um die Sperrzeiten des Netzbetreibers überbrücken zu können, benötigen Sie einen Pufferspeicher, der für 4 Stunden Sperrzeit am Tag ausgelegt ist
  • der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmetauscher spart im Gebäude zusätzlich Wärmeenergie und beugt der Schimmelbildung vor

Aufbau der Heizungsanlage und Warmwasserbereitung im Altbau

Neue Wohngebäude haben in der Regel einen erheblich geringeren Wärmebedarf als bestehende Gebäude. In Altbauten ist es deshalb wichtig, sich zuerst einmal einen Überblick über die energetische Situation des Gebäudes zu machen. Wir empfehlen: Nehmen Sie Kontakt mit einem Energieberater auf, der Erfahrungen mit Wärmepumpenanlagen hat.

Um Betriebskosten zu sparen, sollte die Vorlauftemperatur im Altbau nicht über 35 °C betragen. Bei jedem Grad mehr entstehen Ihnen ca. 2,5 % Mehrkosten. Die Ersparnis gegenüber einer Vorlauf-Temperatur von 50 °C beträgt demnach ca. 37,5 %. Deshalb sollte Folgendes beachtet werden:

  • am besten ist der Einsatz von Flächenheizungen, wie z.B. Fußboden-, Decken- und Wandheizung
  • vorhandene Radiatoren, die für 50 °C bis 60 °C Vorlauftemperatur ausgelegt sind, sollten durch Niedertemperatur Radiatoren (30 °C) ersetzt werden

E-Mobilitätstarif

Starten Sie mit uns in die elektromobile Zukunft.

Für Ihr E-Auto bieten wir die notwendige Ladeinfrastruktur, die Installationsleistung, den technischen Service und 100%-Öko-Ladestrom.

Laden des Elektroauto mit einer Frau
Preise gültig ab 01.01.2024 netto brutto
Verbrauchspreis HT in Cent/kWh 25,83 30,74
Verbrauchspreis NT in Cent/kWh 23,03 27,41
Grundpreis in €/Jahr 82,85 98,59
Kosten für den Messstellenbetrieb in €/Jahr ab* 11,00 13,09

* abweichend je nach verbauter Messeinrichtung

Entnehmen Sie die Zusammensetzung der Preise dem Preisblatt:

FAQ zum Thema E-Mobilitätstarif

Voraussetzungen, um den E-Mobilitätstarif in Anspruch nehmen zu können:

  • die Messung des Verbrauchs erfolgt separat vom sonstigen Stromverbrauch über eine eigene Messeinrichtung
  • die Messung ist vom Netzbetreiber unterbrechbar geschaltet
  • die Sperrzeiten werden vom Netzbetreiber festgelegt
  • die Lieferstelle befindet sich im Netzgebiet der Überlandwerk Rhön GmbH
  • es sind ausschließlich Ladeeinrichtungen/Wallboxen mit Festanschluss (keine Steckvorrichtung!) zugelassen

Als Ihr kompetenter Energieversorger vor Ort möchten wir Sie beim Einsatz der zukunftsträchtigen Elektromobilität unterstützen – Nutzen Sie daher unser Komplettangebot aus einer Hand!


Junges Paar auf dem Sofa schaut in einen Laptop

Grund- und Ersatzversorgung

Wir lassen Sie nicht im Dunkeln sitzen!

Als Grundversorger in der Rhön übernehmen wir die Belieferung bei einem fehlenden Lieferanten oder wenn Sie keinen unserer Produktverträge abgeschlossen haben.

Grundversorgung Eintarifmessung

Preise gültig ab 01.01.2024 netto brutto
Verbrauchspreis in Cent/kWh 37,80 44,98
Grundpreis in €/Jahr 142,32 169,36
Kosten für den Messstellenbetrieb in €/Jahr ab* 11,00 13,09

Grundversorgung Doppeltarifmessung

Preise gültig ab 01.01.2024 netto brutto
Verbrauchspreis HT in Cent/kWh 39,92 47,50
Verbrauchspreis NT in Cent/kWh 33,54 39,91
Grundpreis in €/Jahr 164,52 195,78
Kosten für den Messstellenbetrieb in €/Jahr ab* 11,00 13,09

* abweichend je nach verbauter Messeinrichtung

Entnehmen Sie die Zusammensetzung der Preise dem Preisblatt:

Die Grundversorgung mit Strom ist gesetzlich festgelegt und in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)" niedergeschrieben.

Was regelt die GVV?

Sie bildet die Grundlage für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der gesetzlich geregelten Grundversorgung nach § 36 Abs.1 des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Darin sind alle die Versorgung betreffenden Regelungen bundeseinheitlich festgelegt.

Haushaltskunden, die Strom aus einem öffentlichen Stromnetz entnehmen und dafür keinen Vertrag mit einem Stromhändler abgeschlossen haben, werden automatisch von dem jeweiligen Grundversorger nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes beliefert.

Die aktuelle Fassung der StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV finden Sie hier.

Wer ist Grundversorger?

Grundversorger in einem Netzgebiet der öffentlichen Versorgung ist der Stromhändler, der in diesem Netzgebiet die meisten Kunden mit Strom beliefert. Der Grundversorger wird alle drei Jahre vom Netzbetreiber anhand der belieferten Kundenzahl festgelegt.

Der Grundversorger im Netzgebiet der Überlandwerk Rhön GmbH ist der Stromvertrieb der Überlandwerk Rhön GmbH.

Was ist ein Haushaltskunde?

Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Ersatzversorgung mit Strom ist gesetzlich festgelegt und in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)" niedergeschrieben.

Was regelt die Ersatzversorgung?

Sie bildet die Grundlage für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der gesetzlich geregelten Grundversorgung nach § 36 Abs.1 des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Darin sind alle die Versorgung betreffenden Regelungen bundeseinheitlich festgelegt. Die entsprechenden Preise der Ersatzversorgung können Sie den oben angegebenen Preisblättern entnehmen.

Nach § 38 Ziffer 2 EnWG ist die Belieferung auf höchstens drei Monate begrenzt.

Die Allgemeinen Bedingungen zur Ersatzversorgung finden Sie hier.

Wer ist Ersatzversorger?

Im Netzgebiet der Überlandwerk Rhön GmbH ist der Stromvertrieb der Überlandwerk Rhön GmbH als Grundversorger gem. § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes auch der Ersatzversorger.

Sie möchten Ihren Umzug melden oder Ihren Abschlagsbetrag ändern? Nutzen Sie ganz einfach unser Virtuelles Kundencenter.

Hier finden Sie auch Antworten zu den meistgestellten Fragen.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten und Preisen? Unser Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung! 

Kundenservice

Mo-Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Für Fragen zur Heizungstechnik und Anschluss-Situation wenden Sie sich bitte an