Elektronische Planauskunft
Planen oder führen Sie Tiefbaumaßnahmen in unserem Versorgungsgebiet aus?
Wir unterstützen Sie gerne mit aktuellen Planauskünften über die Lage unserer Versorgungsleitungen im Netzgebiet der Überlandwerk Rhön GmbH.
Eine qualifizierte Planauskunft liegt im Interesse unseres Unternehmens, da diese den Bestand und Schutz unserer Leitungen und Anlagen gewährleistet. Als regionaler Netzbetreiber bieten wir Ihnen den Service unserer Online-Planauskunft, mit welcher Sie bei Bau- und/oder Planungsmaßnahmen Leitungsauskünfte schnell, einfach und kostenlos einholen können. Für den angefragten Baubereich werden die entsprechenden Planauszüge automatisiert erzeugt und Ihnen per Mail zugestellt.
Zur Nutzung unserer Online-Planauskunft registrieren Sie sich bitte im Portal.
Haben Sie noch Fragen? Das Team der Planauskunft ist gerne für Sie da!
Mo-Do: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Fr: | 08:00 - 13:00 Uhr |
Schutz unterirdischer Kabelleitungen
Um Arbeitsunfälle ihrer Arbeitnehmer und Versorgungsstörungen im Netz der ÜWR zu vermeiden, haben die in unserem Versorgungsgebiet tätigen Tiefbauunternehmen die Verpflichtung, sich im Vorfeld geplanter Baumaßnahmen über die Lage unserer Versorgungsleitungen zu informieren.
Die Anfragen sind über unsere e-Planauskunft möglich.
Unbedingt erforderlich sind dabei folgende Angaben:
- Lagebezeichnung Baubereich (Ort, Straße, Hausnummer)
- Grund der Baumaßnahme
- voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme
- Name und Adresse der Auskunft einholenden Firma / Dienststelle
- Name und Telefonnummer des Ansprechpartners
Die von der ÜWR übergebenen Kabellagepläne gelten als Vorinformation. Bitte beachten Sie Folgendes:
- die Auskünfte sind unter Umständen nicht vollständig
- die Sorgfaltspflicht bei Bauarbeiten bleibt unberührt
- alle einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Versorgungsleitungen sind unbedingt einzuhalten
- die Kabelschutzanweisung der ÜWR ist zu beachten (PDF-Datei zum Herunterladen siehe unten)
- die in den Planunterlagen angegebenen Maße sind nur Richtmaße und die genaue Lage der Anlagen ist durch Suchgräben in Handschachtung zu ermitteln
- werden nicht eingezeichnete Kabel vorgefunden bzw. eingezeichnete Kabel freigelegt, ist die ÜWR sofort zu informieren
- bei Fragen zu den Auskunftsunterlagen bzw. den besonderen Hinweisen wenden Sie sich bitte an uns, wir stehen gerne zur Verfügung.
Die für unsere Anlagen erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie die notwendigen örtlichen Einweisungen werden über unsere Bezirksstellen koordiniert.
Im Notfall informieren Sie bitte unbedingt sofort die Netzleitstelle! Melden Sie uns Ihre Störung.
Telefon: 0 9776 610
Hier können Sie unsere Kabelschutzanweisung als PDF-Datei herunterladen:
- Merkblatt Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen pdf 43.2KB
- Maßnahmen bei Kabelbeschädigungen pdf 51.4KB