Mess- und Eichwesen in Deutschland
(Quelle: Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen AGME)
Das gesetzliche Mess- und Eichwesen dient seit langer Zeit dem Schutz des Bürgers und sorgt für fairen Wettbewerb im Handel. Diese Ziele werden durch Eichung von Messgeräten und Überwachungsmaßnahmen erreicht.
Der Schutz greift hauptsächlich in den Bereichen des Handels, der Medizin, des Arbeits- und Umweltschutzes und der Polizei.
Der für diese Aufgaben zuständige nationale Messdienst wird in Deutschland durch die Eichbehörden der Bundesländer gebildet.
Die Organisation des gesetzlichen Messwesens in Deutschland
In einem Bundesstaat, in dem die Gesetzgebung beim Bund und der Vollzug im Grundsatz bei den Ländern liegt, kommt den informellen Gremien Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen, Bund-Länder Ausschuss "Gesetzliches Messwesen" und der Vollversammlung für das Eichwesen eine besondere Bedeutung zu.
Sie tragen entscheidend dazu bei, in der Praxis einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen. Bei regelmäßigen Tagungen können eilbedürftige Angelegenheiten schnell und unbürokratisch entschieden werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)
Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen ist das Koordinierungsorgan der Eichaufsichtsbehörden. Ihr gehören die Leiter der Eichaufsichtsbehörden der Länder und als Gast ein Vertreter der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) an. Der Vorsitz wechselt alle 2 Jahre. Die Arbeitsgemeinschaft setzt die in den nationalen Gremien gefassten Beschlüsse für den Vollzug durch die Eichämter und die staatlich anerkannten Prüfstellen um. Die für einen einheitlichen Vollzug in der Praxis relevanten technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen werden abgestimmt.
Der Bund-Länderausschuss "Gesetzliches Messwesen"
Der Bund-Länderausschuss "Gesetzliches Messwesen" berät das für das Mess- und Eichwesen zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen des Messwesens. Der Ausschuss, der unter dem Vorsitz des zuständigen Referenten im Bundesministerium für Wirtschaft in der Regel zweimal im Jahr zusammentritt, gehören die für das Mess- und Eichwesen zuständigen Referenten der Länder an. Weitere Mitglieder sind die Leiter der Eichaufsichtsbehörden und Vertreter der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Die Vollversammlung für das Eichwesen
Die Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen (VV) ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) eingerichtet. Die VV dient dem Informations- und Erfahrungsaustausch der am Mess- und Eichwesen beteiligten Akteure. Ihr gehören sachverständige Institutionen und Verbände an. Die VV ermöglicht und fördert den fachspezifischen Dialog zwischen den einzelnen Akteuren.
Der Regelermittlungsausschuss (REA)
Der Regelermittlungsausschuss (REA) nach § 46 des Mess- und Eichgesetztes ermittelt auf der Grundlage des Standes der Technik Regeln, Erkenntnisse und technische Spezifikationen für Messgeräte, für Verfahren der Konformitätsbewertung und für Personen, die Messgeräte oder Messwerte verwenden. Dem Ausschuss gehören die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die zuständigen Behörden der Länder, Konformitätsbewertungsstellen, staatlich anerkannte Prüfstellen, Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände an.
Der Regelermittlungsausschuss ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingerichtet, die den Vorsitz und die Geschäftsstelle führt.