Schön, dass Sie da sind.

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Andere Kunden interessierten Sich für:

Ihre Möglichkeiten, uns zu erreichen 

Überlandwerk Rhön GmbH
Sondheimer Straße 5
97638 Mellrichstadt

Sie möchten eine Störung melden? 

Rund um die Uhr sind wir bei Störungsfällen
für Sie erreichbar unter 09776 61-0


Ansprechpartner 

Für all Ihre Belange finden Sie hier den richtigen und kompetenten Ansprechpartner.

Ladendes Elektroauto mit einer Frau

Elektromobilität

Starten Sie mit uns in die elektromobile Zukunft

Für Ihr E-Auto bieten wir die notwendige Ladeinfrastruktur, die Installationsleistung, den technischen Service und 100%-Öko-Ladestrom.

Ihr Installateur für Wallboxen

Als Elektroinstallationsunternehmen installieren wir selbstverständlich auch Wallboxen in Ihrem privaten Wohngebäude oder Ihrem Gewerbebetrieb. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl namhafter Hersteller von Wallboxen. Fragen Sie gerne auch nach dem Stromaten – der etwas anderen Wallbox.

Wallbox von Überlandwerk Rhön

Denken Sie daran: Ladeeinrichtungen sind sogenannte meldepflichtige Elektroinstallationsanlagen.

Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage mit Ihren Kontaktdaten und möglichst den baulichen Voraussetzungen in ihrem Haus und Foto der Zählerverteilung.

Kontakt: emobil@uew-rhoen.de

Elektromobilitätstarif

Als Ihr kompetenter Energieversorger vor Ort möchten wir Sie beim Einsatz der zukunftsträchtigen Elektromobilität unterstützen.

Preisvorteil bei separater Messung des "Elektro-Mobil"-Ladestroms

Wenn Sie Ihre Ladeeinrichtung getrennt von Ihrem sonstigen Stromverbrauch messen lassen, können Sie sich gegenüber dem normalen Strompreis noch Vorteile sichern. Sind folgende Bedingungen erfüllt, können Sie in den Genuss der günstigen "Elektro-Mobil"-Preise gelangen:

THG-Quote

Ihr Auto verdient Geld für Sie

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzlich festgelegtes Klimaschutzinstrument das Unternehmen dazu verpflichtet, Treibhausgase einzusparen. Durch eine Gesetzesänderung können nun alle Besitzer von Elektrofahrzeugen, auch private, an diesem Quotenhandel teilnehmen.

Wir helfen Ihnen dabei, dass auch Sie sich diese Prämie sichern können!  Die Höhe der Prämie wird in Kürze bekannt gegeben.

FAQ und Bedingungen für den Quotenhandel

Was sind Treibhausgase?

Unter Treibhausgasen werden gasförmige Bestandteile in der Atmosphäre genannt, die in Summe den Treibhauseffekt verursachen. Diese Gase absorbieren die Wärmestrahlung, die von der Erdoberfläche in die Atmosphäre abgegeben wird und somit nicht entweichen kann. Eine derartige Absorption hat eine Erwärmung der Atmosphäre zur Folge und deren Auswirkungen auf die Umwelt. Laut dem Kyoto-Protokoll sind 6 Gase unter diesem Begriff zusammengefasst: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (oder auch Distickstoffoxid N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perflourierte Kohlenwasserstoffe (FKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und seit 2015 Stickstofftrifluorid (NF3).

Kohlenstoffdioxid dient als Referenzwert, da es den größten Anteil der genannten Gase einnimmt und zum Vergleichen des Treibhauspotentials eine Kohlenstoffdioxid-Äquivalenz-Konzentration errechnet wird. Diese findet unter anderem Anwendung in der THG-Quote.

Eine Reduzierung dieser Gase in der Atmosphäre ist zwingend notwendig, da die Erwärmung sonst in noch stärkerem Maße voranschreitet, als es der natürliche Prozess vorsieht. Damit einhergehend wären die Übersäuerung der Meere, Veränderungen im Niederschlag und das Schmelzen der Eismassen Beispiele für die Folgen dessen.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) definiert, dass derjenige, der Kraftstoffe in den Verkehr bringt, gesetzlich verpflichtet ist, die Treibhausgase, die bei dessen Nutzung entstehen, um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Dies bezieht sich auf die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Energien („RED II“). Auf dessen Grundlage hat der Bundestag im Mai 2021 ein Gesetz verabschiedet, dass die Quote zur Erfüllung der Treibhausgasminderung von derzeit 6 Prozent schrittweise auf 25 Prozent (im Jahr 2030) anhebt.

Um der Erfüllung der Pflicht nachzukommen, stehen den Verpflichteten verschiedene Optionen zur Verfügung, wovon die THG-Quote eine ist. Können Unternehmen ihre THG-Quote nicht erfüllen, müssen sie Strafzahlungen leisten. Um dies zu verhindern, können sie von anderen Unternehmen eingespartes CO2 „kaufen“ und somit ihre eigenen Quotenvorgaben erfüllen.

Zum Jahre 2022 wurde das Gesetz derart angepasst, dass nun auch Privatpersonen an diesem Quotenhandel teilhaben können, indem sie ein vollelektrisches Auto fahren und die gesparte CO2-Emission weiterverkaufen. Dies geschieht in der Regel über eine Zwischenstelle (z.B. Energieversorger), der die einzelnen Beiträge bündelt und dann weiterveräußert.

Berechnung der THG-Quote

Die Höhe der Quote, aktuell 7% (Wert 2022), beschreibt die Minderung der Treibhausgasemissionen, die der Gesetzgeber vorschreibt, bezogen auf den Referenzwert.
Der Referenzwert bildet sich aus der Multiplikation der energetischen Menge der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe mit dem gesetzlich festgelegten Basiswert. Dieser Basiswert beträgt 94,1 kgCO2eq/GJ (Kilogramm Kohlenstoffäquivalent pro Gigajoule). Die energetische Menge des Kraftstoffes wird einzeln berechnet und aufaddiert.

  1. (Fossiler Kraftstoff A x Energiegehalt A x Basiswert) + (Fossiler Kraftstoff B x Energiegehalt B x Basiswert) + (Fossiler Kraftstoff X x Energiegehalt X x Basiswert) = Referenzwert kgCO2eq
  2. Fossiler Kraftstoff x Energiegehalt x Basiswert = Wert der tatsächlichen Emissionen kgCO2eq
  3. Referenzwert – Prozentsatz = Zielwert kgCO2eq

Fazit: Wenn der Zielwert größer oder gleich dem Wert der tatsächlichen Emission ist, so wurde die Quote erfüllt.

Wer profitiert davon?

Als Besitzer eines zugelassenen vollelektrischen Fahrzeuges profitieren Sie direkt von dieser Regelung. Des Weiteren kann so ein zusätzlicher Einfluss zur Senkung der CO2-Emission geleistet werden, der letztlich zur Reduzierung des Treibhauseffektes beiträgt.

Was brauche ich dafür?

Die THG-Quote greift für zugelassene vollelektrische Fahrzeuge. Die tatsächliche Nutzung der Fahrzeuge ist jedoch unerheblich. Hybridfahrzeuge sind von der Quote ausgeschlossen.

Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?

Um von der THG-Quote zu profitieren, muss es sich um ein zugelassenes vollelektrisches Fahrzeug handeln. Zusätzlich müssen Sie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sein und Sie oder der Vorbesitzer darf die Quote nicht bereits für das laufende Kalenderjahr beantragt haben. Die tatsächliche Nutzung der jeweiligen Fahrzeuge muss nicht belegt werden.

Können auch Leasing-Fahrzeuge für die THG-Quote registriert werden?

Sowohl eigene als auch Leasingfahrzeuge können von der THG-Quote profitieren, sofern Sie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sind.

Muss die Quote jedes Jahr neu beantragt werden?

Das Fahrzeug muss jedes Jahr erneut beim UBA (Umweltbundesamt) registriert werden, um von der THG-Quote zu profitieren.

Dies übernehmen wir auch in den Folgejahren gerne für Sie, solange Sie Ihr Auto durch uns vermarkten lassen möchten.
Erhalten wir von Ihnen keine gegenteilige Mitteilung (per Mail an: thg-quote@uew-rhoen.de), melden wir Ihr Auto auch im kommenden Jahr wieder für die Vermarktung an.

Sobald die Höhe der Prämie für das kommende Jahr bekannt ist, werden wir Sie informieren.

Quote des Vorjahres

Die THG-Quote kann nur für das aktuelle Kalenderjahr beantragt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.

Kann ein gebrauchtes Auto registriert werden?

Sofern es der Vorbesitzer nicht bereits angemeldet hat, kann auch ein gebrauchtes Fahrzeug angemeldet werden. Ist das Fahrzeug bereits registriert, können Sie dies erst wieder im folgenden Kalenderjahr selbst beantragen.

Muss die Prämie versteuert werden?

Im Falle der Prämie zur THG-Quote gibt es aktuell noch keine rechtsverbindlichen Anweisungen. Wir empfehlen Ihnen, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin aufzusuchen und verbindlichen Rat einzuholen. Wir können und dürfen diesen nicht erteilen.

Wird eine Wallbox benötigt?

Für die Registrierung ist keine Wallbox notwendig. Es muss sich lediglich um ein zugelassenes vollelektrisches Fahrzeug handeln und Sie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sein.

Überlandwerk Elektrotankstellen

Die Mobilitätssparte des Überlandwerks, die ÜWR Mobilität, betreibt mehrere Ladestationen in der Region. Hier finden Sie die Ladepunkte:

Parkplatz Kloster Kreuzberg, Bischofsheim

Ladesäule Parkplatz Kreuzberg
Kreuzberg
97653 Bischofsheim

AC-Laden: 
Ladesäule 1:         2 x 22 kW, Typ II-Stecker
Ladesäule 2:         2 x 22 kW, Typ II-Stecker 

Die Ladesäulen sind offen für jedermann und rund um die Uhr erreichbar.

Bezahlung: Bezahlterminal für EC- und Kreditkarte oder RFID-Ladekarten (Roaming)

Die Kosten (ab 01.01.2024):

AC-Ladung: 0,94 €/angefangene kWh für Zahlung mit EC- oder Kreditkarte, abweichende Preise beim Laden über RFID-Karten (Roaming-Preise des Ladekartenanbieters)

Parkplatz der Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

Überlandwerk Rhön GmbH (Parkplatz vor dem Hauptgebäude)
Sondheimer Straße 5
97638 Mellrichstadt

AC-Laden: 22 kW, Typ II-Stecker 

DC-Laden: 50 kW, entweder Compo2 CCS- oder CHAdeMO-Stecker

Die Ladesäulen sind offen für jedermann und rund um die Uhr erreichbar.

Bezahlung: App oder RFID-Ladekarten (Roaming)

Die Kosten (ab 01.01.2024):

AC-Ladung: 0,53 €/angefangene kWh, zzgl. 0,01 €/min (Achtung, ggf. durch den Anbieter der Ladekarten abweichende Roaming-Preise)
DC-Ladung: 0,55 €/angefangene kWh, zzgl. 0,01 €/min (Achtung, ggf. durch den Anbieter der Ladekarten abweichende Roaming-Preise)
Bei DC-Ladung werden aufgrund eichrechtlicher Anforderungen pauschal 20 % für Wandlerverluste abgezogen, d.h. es werden nur 80% in Rechnung gestellt.

geplant: Parkplatz der Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

geplant: als Ersatzmaßnahme der bestehenden Ladesäule

Überlandwerk Rhön GmbH (Parkplatz vor dem Hauptgebäude)
Sondheimer Straße 5
97638 Mellrichstadt

DC-Laden: 300 kW, 2 x CCS 2-Stecker

Die Ladesäulen sind offen für jedermann und rund um die Uhr erreichbar.

geplant: Parkplatz Streuwiese, Mellrichstadt

geplant:
oberhalb Parkplatz Streuwiese (gegenüber Brauhausgrill)
97638 Mellrichstadt

AC-Laden: 22 kW, Typ 2-Stecker

DC-Laden: bis 160 kW, 2 x CCS 2-Stecker

Die Ladesäulen werden offen sein für jedermann und rund um die Uhr erreichbar.

geplant: Parkplatz Schwarzes Moor, Fladungen

geplant:
Parkplatz Schwarzes Moor
97650 Fladungen

AC-Laden: 2 x 22 kW, Typ 2-Stecker

DC-Laden: bis 50 kW, 2 x CCS 2-Stecker

Die Ladesäulen werden offen sein für jedermann und rund um die Uhr erreichbar.