|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Das ÜWR ist neben den Aufgaben rund um die Stromversorgung ebenfalls noch Träger der "staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Elektrizität EB 223". In dieser Prüfstelle werden Aufgaben des gesetzlichen Messwesens wahrgenommen. Grundlage für die Arbeit der Prüfstelle ist das Eichgesetz. Dieses regelt unter anderem, dass im geschäftlichen Verkehr nur geeichte Messgeräte Verwendung finden dürfen. Dies gilt so auch für den Verkauf von Strom. Hierdurch soll der Verbraucher geschützt und die Messsicherheit gewährleistet werden. Durch entsprechende umfangreiche Ausbildungen und Prüfungen sind die Mitarbeiter der Prüfstelle für diese anspruchsvollen Aufgaben gut gerüstet. Die Leiter und stellvertretenden Leiter der Prüfstelle, Elektromeister oder Ingenieure, müssen ihre Fachkenntnisse nach mehrjähriger Berufserfahrung und entsprechendem Lehrgang vor einer Prüfungskommission der Landeseichbehörden nachweisen. Eine jährliche Überprüfung aller Prüfgeräte und Vergleichsmessungen durch die Landeseichdirektion gewährleisten, dass die eichrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, Manipulationen ausgeschlossen sind und die Eichgültigkeitsdauer eingehalten wird. Dies alles zum Schutz der Verbraucher. Haben Sie weitere Fragen zu unserer Prüfstelle: Prüfstelle, Hauptverwaltung Mellrichstadt
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||