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Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) bildet die Grundlage für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs.1 des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Darin sind alle die Versorgung betreffenden Regelungen bundeseinheitlich festgelegt. Die aktuelle Fassung der StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV finden Sie nachfolgend oder wir übersenden sie Ihnen gerne. Allgemeine Bedingungen Grund- und Ersatzversorgung
Ihre Ansprechpartner:Stromvertrieb Privatkunden, Hauptverwaltung Mellrichstadt
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