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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen.

Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas vorrangig abzunehmen und zu übertragen.

Seit Inkraftsetzung des novellierten EEG zum 1. Dezember 2006 sind die Netzbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 14 a Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 15 Transparenz des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller in das Netz des Netzbetreiber einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen. Die entsprechenden Informationen können sie den folgenden Dateien entnehmen.

VNNE_EEG_2010.pdf (ca. 17 KB)

Anlagenscharfe_Bewegungsdaten_EEG_2010.pdf (ca. 164 KB)

Anlagenstamm_EEG_2010.pdf (ca. 148 KB)

Gesamtübersicht_EEG_2010.pdf (ca. 14 KB)

Bericht§52_2010.pdf (ca. 18 KB)

 

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