Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes
eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten
der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur
und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen
zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren
Energien zu fördern. Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer
Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr
2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen.
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und
Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse
einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von
Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus
Grubengas unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen
angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas vorrangig abzunehmen und zu
übertragen.
Seit Inkraftsetzung des novellierten EEG zum 1. Dezember 2006 sind die Netzbetreiber aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben des § 14 a Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des § 15 Transparenz
des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, sowohl Bewegungs- als auch Anlagenstammdaten aller
in das Netz des Netzbetreiber einspeisenden EEG-Anlagen öffentlich per Internet zugänglich zu machen.
Die entsprechenden Informationen können sie den folgenden Dateien entnehmen.
VNNE_EEG_2010.pdf (ca. 17 KB)
Anlagenscharfe_Bewegungsdaten_EEG_2010.pdf (ca. 164 KB)
Anlagenstamm_EEG_2010.pdf (ca. 148 KB)
Gesamtübersicht_EEG_2010.pdf (ca. 14 KB)
Bericht§52_2010.pdf (ca. 18 KB)
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