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Schutz unterirdischer Kabelleitungen

Um Arbeitsunfälle ihrer Arbeitnehmer und Versorgungsstörungen im Netz der ÜWR zu vermeiden, haben die in unserem Versorgungsgebiet tätigen Tiefbauunternehmen die Verpflichtung, sich im Vorfeld geplanter Baumaßnahen über die Lage unserer Versorgungsleitungen zu informieren.

Die Anfragen sind grundsätzlich schriftlich an unseren Netzbetrieb zu richten.

Unbedingt erforderlich sind dabei folgende Angaben:

  • Name und Adresse der Auskunft einholenden Firma / Dienststelle
  • Name und Telefonnummer des Ansprechpartners
  • genau bezeichneter Baubereich
  • Grund der Baumaßnahme
  • voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme

Die von der ÜWR übergebenen Kabellagepläne gelten als Vorinformation. Folgende Punkte gilt es hierbei zur Kenntnis zu nehmen:

  • die Auskünfte sind unter Umständen nicht vollständig
  • die Sorgfaltspflicht bei Bauarbeiten bleibt unberührt
  • alle einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Versorgungsleitungen sind unbedingt einzuhalten
  • die Kabelschutzanweisung der ÜWR ist zu beachten (PDF-Datei zum Herunterladen siehe unten)
  • die in den Planunterlagen angegebenen Maße sind nur Richtmaße und die genaue Lage der Anlagen ist durch Suchgräben in Handschachtung zu ermitteln
  • werden nicht eingezeichnete Kabel vorgefunden bzw. eingezeichnete Kabel freigelegt ist die ÜWR sofort zu informieren

Bei Fragen zu den Auskunftsunterlagen bzw. den besonderen Hinweisen wenden Sie sich bitte an uns, wir stehen gerne zur Verfügung.

Die für unsere Anlagen erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie die notwendigen örtlichen Einweisungen werden über unsere Bezirksstellen koordiniert.

Im Notfall ist sofort die Netzleitstelle Mellrichstadt zu verständigen!

Telefon: 09776 / 61-0

Kabelschutzanweisung:

Kabelschutz.pdf (ca. 135 KB)

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Ihre Ansprechpartner:

Netzbetrieb, Hauptverwaltung Mellrichstadt
Bezirksstellen

 

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