Netzanschluss

Am 08.11.2006 sind die Nachfolgeverordnungen zur AVBEltV in Kraft getreten.
Grundlage für den Anschluss an das Niederspannungsnetz ist für Neuverträge nun die
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung – Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
In der folgenden pdf-Datei ist die öffentliche Bekanntgabe der Anpassung der Netzanschlussverträge an die NAV zum 11.04.2007 wiedergegeben.
Anpassung_der_Netzanschlussvertraege.pdf (ca. 17 KB)
Wir bitten um Verständnis, dass wir unsere Formulare, Verträge und sonstigen Schriften, die Bezüge auf die nun nicht mehr gültige AVBEltV enthielten, an die neue Verordnung anpassen müssen. Aus diesem Grund stehen verschiedene Dokumente zur Zeit nicht zum Download bereit.
Die technischen Mindestanforderungen für einen Netzanschluss regeln die Technischen Anschlussbedingungen, kurz TAB, des Überlandwerks. Das Personal unseres Netzbetriebes sowie die geschulten Elektroinstallationsbetriebe beraten Sie in Fragen der Anwendung gerne.
Für den Bau und den Betrieb von Transformatorenstationen an unseren Mittelspannungsnetzen gibt die Technische Richtlinie des VDN Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz wichtige Hinweise für Kunden und Planer.
Beabsichtigen Sie, Eigenerzeugungsanlagen zu errichten, helfen Ihnen die VDEW-Richtlinien Notstromaggregate sowie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz weiter. Bei Fragen zum Thema bzw. zum Anschluss sonstiger Anlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserm Netzbetrieb auf – wir beraten gerne und helfen weiter.
Haben Sie konkrete Fragen zum Thema Hausanschluss bzw. Anschlussangebote, wenden Sie sich bitte an unsere Bezirksstellen oder unsere Abteilung Netzbetrieb in Mellrichstadt.
Unsere Musterverträge und Nutzungsbedingungen sind nachfolgend aufgelistet und zum Download als pdf-Dateien hinterlegt.
Gesetze und Verordnungen zu Ihrer Information:
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