Messstellenrahmenvertrag

Sie möchten als Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister in unserem Netzgebiet tätig werden? Voraussetzung für das Tätigwerden als dritter Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister ist gemäß § 21 Abs. 2 Satz 4 EnWG i.V.m. und § 2 Abs. 1 MessZV der vorherige Abschluss eines Vertrages zwischen der Überlandwerk Rhön GmbH als Netzbetreiber und dem Dritten. Mit Inkrafttreten des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung und zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-09-034) am 09.09.2010 sind hierfür die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Standardrahmenverträge (Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag) vorgegeben.
Inhalte des Messstellenrahmenvertrages sind gemäß § 21b Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EnWG jeweils auch unsere technischen Mindestanforderungen und die Mindestanforderungen an die Messeinrichtung in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität. Wir weisen darauf hin, dass die Einhaltung dieser Mindestanforderungen gemäß § 21b Abs. 2 Satz 2, iVm. Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EnWG Voraussetzung für den Zugang zum Messstellenbetrieb ist.
Nachfolgend finden Sie die Verträge sowie die dazugehörigen Anlagen:
Messrahmenvertrag
Messrahmenvertrag 2010 (ca. 58 KB)
Messstellenvertrag
Messstellenvertrag 2010 (ca. 93 KB)
Ansprechpartner und Kontaktdaten
Kontaktdaten, Stand 09/2010 (ca. 35 KB)
Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität
Datenanforderungen, Stand 09/2010 (ca. 35 KB)
Technische Mindestanforderungen
Technikanforderungen, Stand 09/2010 (ca. 53 KB)
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Ihre Ansprechpartner:
Netzbetrieb,
Hauptverwaltung Mellrichstadt
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