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Grundversorgung

Die Überlandwerk Rhön GmbH hat, als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung, nach EnWG § 36 Absatz 2 die Verpflichtung, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmal zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Eine Überprüfung der Kriterien zum geforderten Termin ergab:
Der Grundversorger im Netzgebiet für die Kalenderjahre 2010, 2011 und 2012 bleibt der Stromvertrieb der Überlandwerk Rhön GmbH.

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung finden Sie auf der Seite des Stromvertriebes.

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