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Ersatzversorgung

Im Netzgebiet der Überlandwerk Rhön GmbH ist der Stromvertrieb der Überlandwerk Rhön GmbH als Grundversorger gem. § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Juli 2005 auch der Ersatzversorger. Elektrische Energie für die Ersatzversorgung wird bereitgestellt, wenn vom Anschlussnutzer elektrische Energie ohne den Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit einem Energiehändler (z.B. der Stromvertrieb des Überlandwerks) bezogen wird. Nach § 38 Ziffer 2 EnWG ist die Belieferung auf höchstens drei Monate begrenzt.

Die Preise der Ersatzversorgung für Haushaltskunden entsprechen den Preisen der Grundversorgung und sind unter der Rubrik "Allg. Preise der Grundversorgung" auf der Seite des Stromvertriebs abrufbar.

Die Preise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden und leistungsgemessene Niederspannungskunden können unter der Rubrik "Preise der Ersatzversorgung" auf der Seite des Stromvertriebs abgerufen werden.

 

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