Differenzmenge
Als Stromnetzbetreiber veröffentlichen wir an dieser Stelle das Ergebnis der Differenzbilanzierung gem. § 12 Abs. 3 StromNZV
Ergebnis der Differenzbilanzierung
- Lastgang der Differenzbilanzierung 2020 xlsx 1.1MB
Bepreisung der Mehr- und Mindermengen
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen zu veröffentlichen.
- Mehr und Mindermengenabrechnung 2021 xlsx 12.7KB
- Mehr und Mindermengenabrechnung 2020 xlsx 12.7KB